Kopftuch & Karlsruhe

Liebe zeitkritische Geister in kritischer Zeit,

die Kopftuchdebatte scheint erledigt. Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen!

Abendländische Richterinnen und Richter ließen sich von orientalischen Männern über den Tisch ziehen, welche den Kontrollverlust ihres Sexualtriebes befürchten müssen, falls sie offenes Frauenhaar sehen oder einen geöffneten Blusenknopf. Dies mag zunächst etwas unsachlich und boshaft klingen.

Ich beziehe mich auf Allahs Worte in Sure 33,59, welche in der Übersetzung von Dr. Nadeem Elyas lauten: „O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, dass sie erkannt und so nicht belästigt werden…“. In der Fußnote zu diesem Vers schreibt Dr. Elyas, dass sie dann „freie, ehrbare Frauen, im Gegensatz zu den nicht ehrbaren Frauen“ seien. Frauen ohne heruntergezogenen Überwurf (Schleier?) sind also keine ehrbaren Frauen und geraten in den Verdacht, eine Hure zum sexuellen Vergnügen des Mannes zu sein.

Das arabische Verb „ju´seina“, welches Dr. Elyas mit „belästigt werden“ übersetzt, hat auch die Bedeutung von „angreifen“ und „verletzen“. Also will Allah die Frauen vor gewalttätiger Triebhaftigkeit des Mannes bewahren. Von Selbstdisziplin des Mannes ist da nicht die Rede. Dies erinnert an Allahs Wort in Sure 2,223, welches in der Übersetzung von Dr. Elyas lautet: „Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt…“.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil den Eindruck erweckt, als schütze es durch das Kopftuch die Religionsfreiheit bzw. den Glauben der muslimischen Frau. In Wirklichkeit geht es in der ganzen Diskussion eben nicht um Religion und Glaube, sondern um archaische Vorschriften zum Schutz der Frau vor dem unkontrollierten Trieb des Mannes. Insbesondere belegt Sure 24,60, dass ein Kleidungsstück nichts mit einem religiösen Pflichtsymbol zu tun hat. Alte Frauen, die nicht mehr heiraten wollen, sind gemäß Allah von jeder Kleidungsvorschrift befreit! Schließlich erregen sie ja nicht mehr den unkontrollierbaren Trieb des Mannes. Würden doch die maßgeblichen deutschen Richterinnen und Richter sich intensiv mit dem Koran beschäftigen bevor sie Urteile fällen, welche im Sinne jener sind, von denen sie über den Tisch gezogen wurden!

Eine weitere kritische Anmerkung findet sich im Artikel „Was das Kopftuch bedeutet“ von Uta Glaubitz.

Mit freundlichem Gruß
Wilfried Puhl-Schmidt

One response

  1. Mich würde der Originaltext des Urteils des Verfassungsgerichts interessieren. Wo findet man das? Ich sehe die Kopftuchsache etwas zweideutig. Einerseits ist das islamische Kopftuch und alle ähnlichen Schleiderformen, ebenso wie die Beschneidung der Frauen oder Mädchen eine Gotteslästerung. Denn es bedeutet nichts anderes als: „Gott, Du hast die Frauen falsch erschaffen und wir Muslime korrigieren das, weil wir es besser wissena ls Du!“ Andererseits ist der Schleier dann ein wertvolles Symptom, zusammen mit Ehemännern, die Mohammedbart tragen und regelmäßig die Trojanischen Pferde besuchen -die Moscheen. Sie alle sind Islamisten, die – wenn die Mehrheit der Bürger und Politiker zu Verstand kommen – ausgewiesen werden können, ganz im Gegensatz zu gut integrierten, nicht islamistischen Muslimen. Zwar sind Islam und Islamismus die zwei Seiten ein und derselben Madaille. Aber die Unterscheidung hilft doch die Radikaleren besser zu erkennen.

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