Vergewaltigung

Liebe zeitkritische Geister in kritischer Zeit,

Sie erinnern sich vielleicht noch an meine Buchempfehlung „Richter ohne Gesetz“. Dort belegt der Jurist und Journalist Dr. Joachim Wagner, dass einerseits Scharia-Richter bereits Teile unsere Rechtsordnung aushebeln und dass andererseits unsere Richter teilweise vor einer muslimischen Kultur / Religion kapitulieren.

Das vorliegende furchtbare Beispiel von Kindesvergewaltigungen durch Muslime in Deutschland macht mich ratlos und ich könnte aufschreien, dass unsere Gesellschaft und wir alle schweigen, weil unsere Politiker und Kirchenleute uns einhämmern, dies habe ja alles Nichts mit dem Islam zu tun. Die muslimischen Dämonen lachen sich ins Fäustchen, dass unsere Gesellschaft sich durch archaisch / religiöse Traditionen zersetzen lässt. Die Richter hatten vollstes Verständnis für die islamische Tradition der Kindervergewaltigung und sprachen, ohne es zu merken, letztlich „Recht“ im Sinne der „Religion“ Islam.

Wir erinnern uns noch an Ayatollah Khomeini. Er schuf nicht nur den islamischen Staat Iran sondern prägte auch als Professor der schiitischen Theologie ganze Generationen von Imamen und Ayatollahs. Er erlaubte die Vergewaltigung von Mädchen und auch den perversen Genuss von Säuglingen! Er war bekannt für seine perverse Art. Schauen Sie bitte unter „Khomeini Vergewaltigung“ bei Google und lesen Sie bitte dort auch den Artikel „Al-Khomeini“ oder „Al-Bagdadi“.

Ist Khomeini nicht noch heute Vorbild für Ayatollahs und andere muslimische „Geistliche“ und auch jeden Moslem? Können sich Muslime in Deutschland nicht heute noch zu Recht auf den großen Islamtheologen Khomeini berufen, wenn sie kleine Mädchen vergewaltigen?

Ausdrücklich begründete Khomeini in einem Google-Video die sogenannte Genussehe ohne Verpflichtung auch mit kleinen Mädchen, die er persönlich von vorne und von hinten gnadenlos quälte. Unter dem Stichwort „Genussehe“ empfehle ich die Lektüre mehrerer Artikel bei Google sowie Allahs Wort in Sure 4,24.

Soll ich davon ausgehen, dass die Richter das oben beschriebene gnädige Urteil in Kenntnis der theologischen Zusammenhänge fällten? Oder urteilten sie im gesellschaftlichen Trend, der letztlich alles Fremde unbesehen als Bereicherung sieht?

Ich bitte Sie sehr, dass Sie diesen Newsletter an Bekannte und Freunde sowie Pfarrer und Politiker weiterleiten. Vielen Dank!

Mit nachdenklichem Gruß
Wilfried Puhl-Schmidt

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