Liebe zeitkritische Geister in kritischer Zeit.
Der Iran ist ein Touristenland. Schöne Landschaften, historische und archäologische Orte, Teppichknüpfereien usw. Wer kümmert sich eigentlich darum, dass der Iran die Menschenrechte grausam mit Füßen tritt? Das Strafgesetzbuch ermöglicht bzw. fordert Strafen wie z.B. Kreuzigen, Auspeitschen, Steinigen, Handabhacken usw. Es würde zu weit führen, hier weitere archaische Strafbestimmungen und deren konkrete Ausführungsbestimmungen detailliert zu beschreiben. Die Realität der Verurteilung z. B. zur Auspeitschung können Sie dem folgenden Foto entnehmen.
Wer als Tourist oder Weltenbummler durch den Iran fahren will, soll sich der Frage stellen, ob er es erträgt, auf der Reiseroute möglicherweise an Gefängnissen vorbei zu fahren, hinter deren Mauern gemäß Allahs Auftrag und gemäß Mohammeds Biographie ausgepeitscht, gequält und getötet wird. Ein Jubelschrei aus einem Stadion muss kein Zeichen sportlicher Begeisterung sein, wie mir ein Zeuge berichtete, sondern ist möglicherweise das Geschrei des Islam-Gläubigen Pöbels bei einer gesetzmäßigen Steinigung. Sogar die Größe der Steine ist geregelt.
Als eine von vielen Koran-orientierten Strafen muss ich auf Sure 5 Vers 33 hinweisen. Allah fordert die Kreuzigung als Strafe z.B. für „Unruhestifter“. Der Begriff „Unruhestifter“ ist natürlich weit auszulegen und hängt auch von der Glaubenstiefe des iranischen Richters ab. Bekanntlich haben übrigens auch die Richter des Islamischen Staates Allahs Auftrag ernst genommen und u.a. Christen gekreuzigt, nachdem sie diese vor die Wahl gestellt hatten, Christus zu verleugnen.
Ich gehe nicht davon aus, dass iranische Richter ebenfalls Christen vor diese Wahl stellen. Auch liegen mir keine Belege vor, dass § 225 des iranischen Strafrechtes täglich angewendet wird, um gegen Konvertiten die Todesstrafe zu vollziehen. Beim Vollzug dieser Strafe kann sich übrigens jeder Richter auf Mohammed berufen, der gemäß der Überlieferung durch Sahih al-Buhari die Tötung des Konvertiten fordert.
Allein die Tatsache, dass das iranische Strafgesetzbuch solche Strafen vorsieht, zeigt den archaisch-dämonischen Ungeist, welcher große Teile der Scharia und somit auch des Koran kennzeichnet. Auch Vertreter der hohen schiitischen Geistlichkeit Teherans sind Jünger dieses Ungeistes , der in das iranische Strafgesetzbuch eingeflossen ist. Dies zeigt ein Zitat von Ayatollah Khalkhali: „Gegner des Tötens haben keinen Platz im Islam. Unser Prophet tötete mit seinen eigenen gesegneten Händen“.
Ich möchte Sie ausdrücklich bitten, Ihre Reisepläne für dieses oder nächstes Jahr unter dem Gesichtspunkt meiner Zeilen zu bedenken. Unter „IGFM Iran Strafgesetzbuch“ können Sie eine Vielfalt von Iran-kritischen Artikel finden, welche weit über meinen Brief hinausgehen. Auch §§ des Strafgesetzbuches sind angeführt.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen das Kurzvideo empfehlen, welches den emotionalen Appell einer Iranerin an die Bundeskanzlerin dokumentiert. Sie lebt mit ihrer Familie seit Jahren in Deutschland und prophezeit eine Entwicklung, welche Frau Merkel nicht wahrhaben will.
Mit nachdenklichem Gruß
Wilfried Puhl-Schmidt